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Änderungen im Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat am 28.01.2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit wurde offiziell bestätigt, dass es ab 01.04.2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten geben wird.

Für die DOSB-Lizenzausbildungen ist entsprechend zu verfahren:

„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/ Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“

Somit werden ab 01.04.2015 Ausbildungen von 9 Lerneinheiten im Rahmen der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.

Der DOSB weißt darauf hin, dass während der nächsten zwei Jahre für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werden muss. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt.

Die dmsj wird ihre Ausbildungsrichtlinien entsprechend anpassen und die Änderungen zum 01.04.2015 veröffentlichen.