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Stellungnahme der dmsj zur DMV-Eilmeldung vom 26. September 2015

 
k-3289_seidel_meister_ak4Der dmsj-Vorstand bestätigt, dass Landesmotorsportfachverbände und DMSB-Trägervereine grundsätzlich ihre Kart Slalom Meisterschaften nach eigenen Reglements fahren können. Gleichzeitig wurde vom dmsj-Vorstand einstimmig beschlossen, dass alle Vor- und Endläufe, welche zur Qualifikation für die dmsj – Deutsche Kart Slalom Meisterschaft herangezogen werden, nach dmsj-Reglement gefahren werden müssen. Da sich die Startplätze für die dmsj – Deutsche Kart Slalom Meisterschaft nach der Anzahl der aktiven Kart Slalom Fahrer je Klasse im jeweiligen Landesmotorsportfachverband berechnen, können folglich nur Teilnehmer aus den Landesmotorsportfachverbänden gewertet werden, in denen die Vor- und Endläufe nach dmsj-Reglement durchführt werden.

Der dmsj-Vorstand betont, dass weiterhin alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig ihrer Trägervereinszugehörigkeit – die Möglichkeit haben, sich für die dmsj – Deutsche Kart Slalom Meisterschaft zu qualifizieren. Für eine Qualifikation müssen die Kinder und Jugendlichen an den Vor- und Endläufen teilnehmen, welche nach dmsj-Reglement gefahren werden.

Weiterhin wurde vom dmsj-Vorstand einstimmig beschlossen, dass für die Ausrichtung der dmsj – Deutschen Kart Slalom Meisterschaft nur jene Veranstalter in Frage kommen, welche nach dmsj-Reglement fahren. Die diesjährige dmsj – Deutsche Kart Slalom Meisterschaft findet am 17. und 18. Oktober 2015 in Sonthofen statt. Ausrichter ist die MSG-Sonthofen e.V.