Bis zu fünf Tagen kann ein Arbeitnehmer an einer Weiterbildung teilnehmen und für diese Zeit einen „Bildungsurlaub“ bei seinem Arbeitgeber beantragen. Hierbei werden die Kosten zwischen Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) und Arbeitnehmer (Seminargebühren) aufgeteilt.
In einigen Bundesländern können auch Seminare zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Tätigkeiten als Bildungsurlaub angerechnet werden. Die Anerkennung sowie der zeitliche Umfang des Bildungsurlaubes sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine Übersicht der länderspezifischen Regelung finden Sie hier.
Die Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung eines „Bildungsurlaubes“ liegt jedoch beim Arbeitgeber.