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Recht auf Bildungsurlaub und Freistellung für die Teilnahme an Trainerausbildungen

Grundsätzlich ist es möglich, für die Teilnahme an einer Ausbildung zum DOSB Trainer/in bis zu 5 Tage pro Jahr unbezahlten Bildungsurlaub und zusätzlich bis zu 12 Tage pro Jahr bezahlte oder auch unbezahlte Freistellung zu erhalten.

Weiterführende Informationen sind auf Landesebene zu beziehen. Für das Bundesland Hessen finden Sie hier weitere Informationen: Bildungsurlaub bzw. Freistellung.